Wenn Glas zu Bruch geht
Glasbruchversicherung
in Verbindung mit einer Hausratversicherung
Die Glasbruchversicherung tritt für Schäden ein, die Ihnen dadurch entstehen, dass Gebäudeverglasungen bzw. Mobiliarverglasungen zu Bruch gehen.
- Zu Gebäudeverglasungen zählen Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden usw.
- Mobiliarverglasungen sind z.B. Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Tischen, Stand- oder Wandspiegeln, Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
- Gegen einen Zusatzbeitrag versichern wir auch Ihr Ceran-Kochfeld und Ihren Wintergarten.
Eine nicht geringe Zahl von Scheiben und Einrichtungsgegenständen, die täglich der Gefahr des Zerbrechens ausgesetzt sind. Und wer schon einmal eine Isolier-Glasscheibe ersetzen musste, weiß wie teuer so ein Glasbruch werden kann.
Mit unserer Glasbruchversicherung für Gebäude- und Mobiliarverglasungen übernehmen wir die anfallenden Kosten für die Neubeschaffung des zerbrochenen Gegenstandes.
- Antrag Glasversicherung - AGLB 2008
- Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2008)
- Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (PK AGIB 2008)
Gerne stehen Ihnen unsere Distriktvorsteher*innen für eine Beratung zur Verfügung. Ihren Berater finden Sie
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